Begleitung bei einem Pflegefall

Wenn Ihr Partner / Ihre Partnerin einen schweren Unfall oder eine schwere Krankheit erleidet und
von heute auf morgen zu einem schweren Pflegefall wird, dann ist das ein traumatisches
einschneidendes Ereignis, das Ihnen den Atem und vorübergehend auch den Verstand rauben kann. Auch aufkommen von Trauer ist keine Seltenheit.

Fragen über Fragen:

  • Wie gehe ich mit einer solchen schlimmen Nachricht bzw. Diagnose um?
  • Wie geht es weiter?
  • Was ist alles zu beachten?
  • Wo bekomme ich Hilfe und Unterstützung?
  • Was bedeutet Pflegefall?
  • Wie bewältige ich das alles?
  • Was bedeutet das jetzt für uns?
  • Wieso wir? Wo ist der Sinn?
  • Wie schaffe ich es, trotz all dem Schlimmen positiv zu bleiben?

Bei all den vielen Fragen, die sich um den Angehörigen drehen, darf eines nicht vergessen werden – SIE! Sie sind unglaublich wichtig. Trotz allem dürfen Sie sich selbst nicht verlieren und vergessen.

Selbstfürsorge und Selbstliebe sind jetzt so wichtig wie nie zuvor. Nur wenn es Ihnen gut geht, dann können Sie sich auch um Ihren Angehörigen kümmern. Das ist allerdings leichter gesagt, als getan.

Es ist fast unmöglich, in einer solchen Situation ein gesundes Maß zwischen der Fürsorge des Angehörigen und der Selbstfürsorge zu finden.

Unterstützung bei einem Pflegefall

Ich biete Ihnen und Ihren Angehörigen die entsprechende professionelle Unterstützung an, die Sie im Moment am dringendsten benötigen.
Durch meine eigene Betroffenheit habe ich in der Zeit vom Herzstillstand bis zum Tod meines Mannes unglaublich viel gelernt und erfahren. Das möchte ich Ihnen gerne mitgeben, damit es Ihnen in dieser unglaublich schweren Zeit vielleicht ein bisschen leichter geht. Erfahren Sie mehr über mich.

Bei einem Pflegefall kann ich Ihnen in folgenden Bereichen Unterstützung anbieten:

  • Möglichkeiten aufzeigen, wie trotz der Pflege von Angehörigen Selbstfürsorge betrieben werden kann und warum das so unglaublich wichtig ist
  • Gemeinsam nach Entlastungsmöglichkeiten suchen
  • Informationen an die Hand geben, wo Hilfe und Unterstützung angeboten wird
  • Anträge gemeinsam durchgehen und ausfüllen
  • Einbindung des Betroffenen ins soziale und häusliche Umfeld
  • Förderung der Selbständigkeit
  • Alltagsgestaltung
  • Mentaltraining
  • Stressmanagement und Burnout-Vorsorge
  • Zeitmanagement
  • Resilienz stärken
  • Da sein und Zuhören, damit Sie sich verstanden fühlen und über Ihre Ängste und Sorgen sprechen können.
  • Trauerbegleitung

Ich biete meine Beratung in verschiedenen Formen an. Ganz so, wie es sich für Sie gut anfühlt und was Sie gerade benötigen. Sie entscheiden, wann, wie oft und wie lange Sie meine Beratung in Anspruch nehmen möchten. Wichtig ist, dass Sie sich wohlfühlen.

  • Persönliche Beratung: Im persönlichen Gespräch in einer vertrauten Atmosphäre bei mir oder Ihnen zu Hause unterstütze ich Sie bei Ihren Themen.
  • Telefonische Beratung: Wenn Sie keine Möglichkeit haben, eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen, dann biete ich Ihnen auch ein telefonisches Gespräch an.
  • Trauerbegleitung: Trauer beginnt nicht erst mit dem Tod eines nahestehend Angehörigen. Auch eine einschneidende Lebensveränderung kann Trauer auslösen. Scheuen Sie sich nicht mich anzusprechen. Auch pflegende Angehörige haben ein Recht zu trauern. Mehr unter Trauerbegleitung.

Gut zu wissen:

  • In Deutschland gibt es sogenannte Pflegestützpunkte. Diese werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet und bieten Hilfesuchenden Beratung und Unterstützung. Auf der Seite des Bundesministerium für Gesundheit können Sie sich informieren und einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe finden.
  • In den Krankenhäusern gibt es einen Sozialdienst, der Sie bei der Nachsorge, Pflege und der Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen unterstützt.
  • Bei hypoxischem Hirnschaden und Wachkoma kann Ihnen auch der Bundesverband Schädel-Hirnpatienten in Not e.V. wertvolle Unterstützung anbieten.

Hinweis
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich keine klassische Pflegeberatung nach § 7a SGB XI anbieten kann.

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